Die Nickelschicht soll die Unterlage des Werkstücks luftdicht abschließen, das heißt, dass die Poren des Materials verschlossen sind, damit ein guter Korrosionsschutz gewährleistet werden kann. Deswegen soll das Werkstück je nach Unterlage und Anwendung mit einer Mindestschichtdicke von 20µm versehen werden und auf manchen Unterlagen soll die Schichtdicke 40 oder sogar 50 µm betragen.
Bei Restaurationswerkstücken wenden wir ausschließlich Doppelschichten von 50µm an. Beim Doppelnickelverfahren wird zuerst eine halbglänzende Schicht angebracht woraufhin das Produkt mit einer hochglänzenden Schicht versehen wird. Dadurch, dass die Poren beider Schichten nicht anschließen und die beiden Schichten ein unterschiedliches edleres Potential besitzen, bekommt das Werkstück besondere korrosionsschutzfähige Eigenschaften.
Die Nickelschicht kann matt, halbglänzend oder hochglänzend (50 µm) aufgebracht werden. Im Anschluss an eine matte oder halbglänzende Nickellage kann das Werkstück verchromt werden. Beim dekorativen Verchromen bestimmt die Qualität der Nickelschicht den Glanz des Werkstücks.